Neu:
Jetzt auch mit Online-Beratung

Interesse?
Kontaktieren Sie uns!

 

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz schützt Ihre rechtlichen Interessen aus Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Die Versicherung greift bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sowie im Falle von selbstgenutztem Wohneigentum auch in Fällen nachbarschaftlicher Streitigkeiten.

Beispiele für die Zuständigkeit der WuG-Rechtsschutzversicherung sind etwa die Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter, ausbleibende Mietzahlungen, ausbleibende Renovierung nach Auszug, Mietminderung bei Mängeln, Eigenbedarfskündigungen, Streit um Betriebskosten oder die Weigerung des Mieters, trotz Kündigung die Wohnung zu verlassen.

Ihr Kontakt

Rainer Röhm

Finanz- und Versicherungsmakler
Tel: 07191 300031
Mobil: 0163 3975112

So finden Sie uns